Aufgrund einer Gesetzesänderung, die seit dem 23.12.2020 in Kraft getreten ist, teilen sich Verkäufer und Käufer die anfallende Vermittlungsprovision in Höhe von jeweils 3 % zzgl. 19 % MwSt. (insgesamt 2 x 3,57 % inkl. MwSt. vom KP). In besonderen Ausnahmenfällen, die von zahlreichen Faktoren abhängen, fallen pro Partei lediglich 2 % vom KP zzgl. MwSt. an. Die beschriebenen "Ausnahmefälle" können hier nicht dargestellt werden, da jede Immobilie, jeder Verkäufer und Käufer individuell berücksichtigt wird.
Unsere Exklusiv-Verkaufsaufträge laufen in der Regel nur 4 Wochen.
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